Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allen zwischen der "PNL – Pepes New Line –Patrick Schoetzau" (im folgenden Anbieter genannt) und den Kunden (imfolgenden Auftraggeber genannt) abgeschlossenen Verträgen, liegen folgendeAllgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) zugrunde:
§ 1 Geltungsbereich der AllgemeinenGeschäftsbedingungen
1. Für alle zwischen dem Anbieter und demAuftraggeber abgeschlossenen Verträge gelten unsere AGB. Zu diesen zählenGeschäftsbereiche wie Fahrzeugaufbereitung, Autowäsche, Bootsaufbereitung, Folierungen,Wartungs- und Umbauarbeiten an Fahrzeugen/Booten, Reifendienste etc.
2. Alle Vereinbarungen, die von unseren AGBabweichen, bedürfen der Schriftform. Von unseren AGB abweichende Vereinbarungennehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
3. Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätzeunwirksam sind, so bleiben die restlichen Klauseln und Absätze der AGBweiterhin gültig.
4. Für den Fall der Nichtzahlung bzw. nichtvollständigen Zahlung des Rechnungsbetrages wird schon jetzt ein Pfandrechtzugunsten des Anbieters "PNL – Pepes New Line", Inhaber PatrickSchoetzau, vereinbart.
§ 2 Terminvereinbarungen
1. Terminvereinbarungen sind im rechtlichen Sinneals Auftragserteilungen zu behandeln und werden als Solche anerkannt. VorDurchführung einer Leistung durch den Anbieter, muss der Auftraggeber eineschriftliche Auftragsbestätigung unterzeichnen oder per E-Mail an die demAnbieter zugehörige E-Mail-Adresse abgeben. Diese ist unabhängig von derTerminvereinbarung.
2. Terminvereinbarungen werden mit Einverständnisvom Auftraggeber und Anbieter getroffen. Eilaufträge müssen von Auftraggeberals Solche vor Auftragsannahme deklariert werden. Eine solche Auftragsannahmebehält sich der Anbieter vor, da diese sich nach der Auftragslage richtet.
3. Termine, seien sie schriftlich oder auchmündlich vereinbart, sind unverbindlich. Ansprüche jeglicher Art können auseiner Terminvereinbarung, insbesondere aus dem Nichteinhalten oder derzeitlichen Verzögerung von Terminen beiderseits nicht abgeleitet werden. Sofernder Auftraggeber das Fahrzeug/Boot nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, istes dem Anbieter freigestellt, die Erledigung anderweitiger Aufträge zuübernehmen. Eine alsbaldige Erledigung der Dienstleistung für den Auftraggeberist von dem Anbieter besonders in diesen Fällen nicht geschuldet. Auch inanderen Fällen kann der Auftraggeber aus der Nichteinhaltung bzw. nichttermingerechten Erledigung der Aufträge keinerlei Rechte, insbesondere keineSchadenersatzansprüche herleiten.
4. Das Fahrzeug/Boot sollte bei Übergabe keinelosen Teile aufweisen. Wertsachen oder andere Gegenstände müssen vorherentfernt werden. Es können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter unddessen Mitarbeiter, bei fehlenden oder nicht zum Fahrzeug gehörenden Teilenoder Wertsachen, geltend gemacht werden. Der Auftraggeber oder seinBeauftragter ist verpflichtet, auf etwaige Schäden und/oderAusbesserungsarbeiten, die am Fahrzeug vorgenommen worden sind, hinzuweisen.
5. Bei der Fahrzeug-/Bootabnahme ist derAuftraggeber oder sein Beauftragter verpflichtet, sich sofort bei Abholung vomordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs/Boots und von der Ordnungsmäßigkeit derausgeführten Leistungen zu überzeugen. Mit der Zahlung des Rechnungsbetrages,als auch durch die schriftliche Abnahme vor Ort, gilt das Fahrzeug/Boot alsordnungsgemäß abgenommen und die Arbeiten als ordnungsgemäß ausgeführt.
§ 3 Reklamationen
1. Die durchgeführten Leistungen des Anbieterswerden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeugs/Bootsüberprüft. Reklamationen können ausschließlich nur nach erbrachter Leistunggeltend gemacht werden. Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zurNachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist.
2. Bei Karosseriearbeiten oder Beilackierungenmuss mit leichten Farbunterschieden gerechnet werden. Durch technische Umständekönnen Farbabweichungen in Ton und Helligkeit auftreten. Durch Umwelteinflüsseund Herstellerverfahren können Farbabweichungen geringfügig nichtausgeschlossen werden. Der Anbieter bemüht sich, diese Abweichungen bestmöglicham Fahrzeug/Boot anzugleichen. Hierüber wird der Auftraggeber vorab informiertund bestätigt dies auf dem Auftragsformular. Sollte es durch technischeUmstände nicht möglich sein Dellen ohne Lackieren, also Ausbeulen,hundertprozentig zu entfernen, gilt die Leistung dennoch als erfolgreicherbracht.
3. Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ortund unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten.
4. Reklamationen, die sich auf die Beschädigungam Fahrzeug/Boot durch den Anbieter beziehen bzw. verursacht sein könnten,müssen unverzüglich fotografisch dokumentiert werden. Anderweitig ist eineAnerkennung der Reklamation nicht möglich.
5. Im Nachhinein können Reklamationen und/oderSchadensersatzansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht anerkannt werden
6. Der Erfüllungsort für Nachbesserungen und oderGarantieansprüche ist die Geschäftstätte des Anbieters - Hauptstraße 3, 91138 Abenberg / Wassermungenau, soweitnicht anders beschrieben.
§ 4 Haftung und Garantie
1. Schadensersatzansprüche seitens desAuftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder einemseiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.
2. Bei Lackschäden, die durch den Anbieterverursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B.durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzernoder undefinierbaren Materialien und Schichtaufbauten etc., können keineSchadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltendgemacht werden.
3. Bei stark verschmutzten Innenausstattungen,die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetztwerden. Dies kann zu Farbverblassungen und Abweichungen führen. DerAuftraggeber muss vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hierüberinformiert werden. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht,wird durch seine Unterschrift auf dem Auftragsformular jegliche Haftung seitensdes Anbieters ausgeschlossen.
4. Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug/Boot,die vom Anbieter an dem betreffenden Fahrzeug/Boot vorhanden waren (z.B.Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen,Außenspiegel, Gelcoatschäden, GFK-Schäden, Folierungsschäden, loses undschadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw.unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug/Bootvergrößert wurden, wird nicht übernommen.
5. Motor- und Motorenraumwäsche werden nur anFahrzeugen/Booten mit einwandfreier Elektroabdichtung durchgeführt. BeiAusfällen übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung. Mit der Auftragserstellungzur Motor- und Motorenraumwäsche bestätigt der Auftraggeber die einwandfreieElektroabdichtung im Motorenraum und seines Fahrzeugs/Boots.
6. Bei Rostentfernung kann keine Garantie gegeneine Wiederrostung gegeben werden
7. Bei Lackschichtaufbauten durch den Anbieter,insbesondere bei der Osmose und Antifoulingbehandlung, besteht immer die Gefahrder vorzeitigen Ermüdung oder Unverträglichkeit von den aufgetragenen Produktensowie von den Umwelteinflüssen (z.B. Geschwindigkeit von Booten,Wasserverweilzeit, Tiefgang des Boots, Wasserart und Bestandteile). DerAnbieter übernimmt keinerlei Haftung für die Langlebigkeit und Verträglichkeitder Produkte untereinander sowie schon vorhandener Produkte. (z.B. Grundierungin alter oder neuer Verbindung mit einem Antifoulinglack). Die Haftung fürFolgeschäden oder Entfernung bei Unverträglichkeit zweier Komponenten istausgeschlossen.
8. Felgen Reparaturen dienen nur zu kosmetischenZwecken. Technische Eigenschaften wie Rundlauf oder Höhenschlag werden nichtüberprüft. Der Auftraggeber hat sich im Vorfeld zu versichern, ob es sich beidem Schaden um eine rein kosmetische Aufbereitung handelt.
9. Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B.Alarmanlagen, Auto-HiFi, etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese imVorfeld, also vor Ausführung der Arbeiten an seinem Fahrzeug/Boot, dem Anbieterzu melden bzw. dies auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken, dasonst gegen den Anbieter keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werdenkönnen.
10. Reifen, Folien, Rennsport- und Motortuningteilesind aus der Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen. Diese sindausgeschlossen, wenn der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt, überbeanspruchtoder in jeglicher Weise bearbeitet worden ist, in den Kaufgegenstand fremdeTeile eingebaut wurden, deren Verwendung der Anbieter nicht genehmigt hat, derAuftraggeber die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege desKaufgegenstandes (z.B. Bedienungsanleitung) nicht befolgt hat oder derAuftraggeber den Kaufgegenstand für motorsportliche Zwecke eingesetzt bzw. inein entsprechendes Fahrzeug/Boot verbaut hat. Auch natürlicher Verschleißschließt Rechte des Auftraggebers bei Mängeln aus. Für Inkompatibilitäten zuFremdprodukten wird keine Haftung übernommen. Es wird darauf hingewiesen, dasseinige Produkte des Anbieters für Höchstleistungen bei kurzer Lebensdauerkonstruiert sind. Demnach können Teile nach kurzer Zeit verbraucht sein, ohnedass ein Sachmangel vorliegt. Mangelhafte Ware kann der Anbieter nach Prüfungund nach dessen Wahl nachbessern oder zurücknehmen und durch einwandfreie Wareersetzen oder durch Gutschrift vergüten. Der Anbieter ist berechtigt, dieNacherfüllung zu verweigern, soweit diese für ihn nur mit unverhältnismäßigemAufwand erfolgen kann oder dem Anbieter unmöglich geworden ist. DieNacherfüllung beschränkt sich auf die Ware. Ein-, Aus-, Umbaukosten oderAbschleppkosten, Gutachter, Leihfahrzeug/Leihboot, Reisekosten,Übernachtungskosten usw. werden nicht übernommen.
11. Gewährleistung greift nur im Rahmen dergesetzlichen Möglichkeiten. Dabei gilt als vereinbarte Leistung des Anbietersdie Durchführung der Reinigungsarbeiten, geschuldet wird nicht der Erfolg derReinigung. Die Leistung gilt somit auch als erbracht, wenn der Reinigungserfolgaufgrund von Lackmängeln, sonstigen Mängeln, extremer Verschmutzung oderÄhnlichem, trotz fachgerechter Durchführung der Arbeiten sich nicht einstellt.
12. Bei Leistungen unter freiem Himmel, imspeziellen Fahrzeug- und Bootsaufbereitung (Lackaufträge und Politurarbeiten),kann es zu schadhaften Reaktionen durch Sonneneinstrahlung oder hoheLuftfeuchtigkeit kommen. Sind die Arbeiten auf Wunsch des Auftraggebersdennoch, aufgrund der Größe des Fahrzeuges/Bootes oder durch verbleib amLiegeplatz, unter freiem Himmel zu erbringen, wird keine Haftung für dieausgewiesene Standfestigkeit der Materialien oder eventuellenOberflächenschäden übernommen. Der Anbieter hat den Auftraggeber auf diesenUmstand insbesondere hinzuweisen, dies ist auch auf dem Auftragsformularschriftlich zu fixieren.
§ 5 Formalitäten und schriftlicheAbsicherung
1. Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten amFahrzeug/Boot, müssen die Auftragsformulare vom Auftraggeber unterzeichnetwerden. Hierzu gehören neben der Auftragsbestätigung ggf. eine Beschreibung dervorhandenen Schäden am Fahrzeug/Boot. Diese dienen der rechtlichen Absicherungdes Auftraggebers und des Anbieters sowie dessen Mitarbeitern.
2. Der Anbieter behält sich rechtliche Schrittegegen den Auftraggeber vor, wenn dieser Schadensersatzansprüche nach Abschlussdes Auftrags geltend machen möchte, die sich auf bereits vor der Ausführung desAuftrags vorhandene Schäden beziehen.
3. Mit der Unterzeichnung dieser Formularebestätigt der Kunde ihre Richtigkeit. Zugleich werden durch die Unterzeichnungauch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die ggf. auf derAuftragsbestätigung festgehaltenen außerordentlichen Vereinbarungen akzeptiertund anerkannt.
4. Bei mündlichen Vereinbarungen akzeptiert derKunde nach Schlüsselübergabe auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 6 Zahlungsbedingungen/Zahlungsvereinbarungen
1. Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegenBarzahlung oder nach Vereinbarung auf Rechnung mit Überweisung.
2. Zahlungsbedingungen sind vom Auftraggeber sozu akzeptieren, wie sie auf der Auftragsbestätigung vermerkt sind.
3. Nach vorheriger mündlicher Vereinbarung sindAusnahmefälle möglich, müssen jedoch auf der Auftragsbestätigung schriftlichfestgehalten werden, da sie sonst unwirksam werden.
4. Hat der Anbieter Ware oder Verbrauchsmittelspeziell für einen Auftraggeber erworben, so hat der Auftraggeber den vollenPreis dieser Ware auch zu erstatten, wenn die Leistung wegenAuftragsstornierung oder Terminverschiebung durch den Auftraggeber nicht odererst erheblich später erbracht werden kann.
5. Der Anbieter behält sich vor, eineAbschlagszahlung, Anzahlung oder Vorkasse für Leistungen zu veranschlagen. Diesist schriftlich auf dem Auftragsformular festzuhalten und in derAbschlussrechnung gesondert auszuweisen.
§ 7 Preise / Pauschalpreise
1. Die Preise des Anbieters sind im Allgemeinenabhängig vom Zustand bzw. vom Verschmutzungsgrad des Fahrzeugs/Boots. Alleangegebenen Preise, sofern Sie nicht mit dem Kunden abgesprochen sind,entsprechen Fahrzeugen/Boote mit normalem Verschmutzungsgrad.
2. Alle Preise sind Endpreise und enthalten gem.§ 19 Abs. 1 UStG keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). Neben den Endpreisenfallen je nach Versandart weitere Kosten an, die vor Versendung der Bestellungangezeigt werden. Besteht ein Widerrufsrecht und wird von diesem Gebrauchgemacht, trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung.
3. Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowieder Webseite des Anbieters dienen der Orientierung und sind unverbindlich. DerEndpreis kann je nach Fahrzeug- und Bootszustand stark von denOrientierungspreisen abweichen.
4. Extreme Verschmutzungen wie z.B. Farben,Tierhaare, Fäkalien, etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlichist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, welches unabhängig vonPauschalpreisen oder Angeboten ist. Aufpreise müssen auf dem Auftragsformularschriftlich festgehalten werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst währendder Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Kunde unverzüglichdarüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kannhierbei telefonisch erteilt werden.
5. Die endgültigen Preise der Dienstleistungwerden vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf dem Auftragsformularfestgehalten bzw. vermerkt.
6. Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigenBezahlung bleibt die gelieferte Ware im Eigentum des Anbieters.
§ 8 Fahrzeug- Bootsüberführung
1. Der Anbieter bietet dieFahrzeug-/Bootsüberführung (Abholung und Zustellung) als Dienstleistung dem Auftraggeberan. Der Preis für die Überführung ist nicht in der eigentlichen Dienstleistungenthalten und wird vor Auftragsannahme mit dem Auftraggeber abgesprochen.
2. Die Abholung erfolgt ausschließlich nur vonden Mitarbeitern des Anbieters. Bei Abholung ist ein Übernahmeformularauszufüllen. Dieser beinhaltet Stammdaten des Auftraggebers, diedurchzuführenden Tätigkeiten sowie den Gesamtpreis. Schäden am Fahrzeug/Bootsind sofort schriftlich festzuhalten. Gleichzeitig dient diese alsÜbernahmebestätigung für den Auftraggeber. Die Zustellung erfolgt ebenfallsdurch einen Mitarbeiter des Anbieters.
3. Das Fahrzeug/Boot des Auftraggebers istwährend der Überführung über die Betriebshaftpflichtversicherung des Anbietersversichert. Sie beginnt mit der Abholung und endet
mit der Übergabe.
§ 9 Sonstiges
1. Erfüllungsort ist Schwabach oder nachVereinbarung.
2. Gerichtsstand ist Schwabach.
3. Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.
4. Salvatorische Klausel
Sollten ein oder mehrere Bedingungen rechtsunwirksamwerden, so wird die betroffene Klausel durch eine andere ersetzt, die demangestrebten Zweck möglichst nahekommt. Alle anderen Bedingungen verlierendurch die Rechtsungültigkeit ein oder mehrerer Bedingungen nicht ihreGültigkeit. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.